SACHKUNDENACHWEIS UND VERHALTENSPRÜFUNG
Die vom LANUV anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.
Als anerkannte Sachverständige vom LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW) ist es möglich, bei mir
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Sachkundebescheinigungen zu erlangen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 A bs. 3 LHundG NRW und § 11 A bs. 3 LHundG NRW)
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zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 A bs. 2 LHundG NRW).
Kontaktiere mich gerne bei Fragen oder wenn ihr den Sachkundenachweis machen möchtet.
Weiter bin ich berechtigt, Verhaltensprüfungen (auch Wesenstest genannt) zur Maulkorb- und Leinenbefreiung für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 A bs. 2 LHundG NRW) durchzuführen.
Im Falle eines Gutachtens, könnt ihr mich auch gerne ansprechen.